Denkmalschutz

Trotz einiger Veränderungen steht ein großer Teil des historischen Ortskerns der Stadt Mettmann unter Denkmalschutz. Generell gibt es im Bereich des Denkmalschutzes zahlreiche Anlässe zur Sanierung und Modernisierung.

Finanzielle Förderung von Baudenkmälern

Baudenkmäler zur erhalten und zu pflegen ist häufig mit einem finanziellen Kraftakt für die Eigentümer verbunden; speziell wenn es darum geht die kommunalen Bauvorgaben einzuhalten und die richtigen Materialen bzw. Formen zu wählen.

Für Eigentümer ist es daher notwendig zu wissen, wie Sie bei baulichen Maßnahmen unterstützt werden können. Vorrangig läuft die Förderung in NRW über steuerliche Abschreibungen (§ 40 Denkmalschutzgesetz des Landes NRW). Informationen zu diesem Thema erhalten Sie in der vom Land NRW herausgegeben Broschüre „Steuertipps für Denkmaleigentümerinnen und Denkmaleigentümer“.

Für Modernisierungsmaßnahmen an denkmalgeschützten Wohngebäuden ist eine Erlaubnis der Unteren Denkmalbehörde erforderlich.

Eine weitere Fördermöglichkeit bietet das Westfälische Amt für Denkmalpflege. Dieses kann in Form einer Anteilförderung Mittel bereitstellen. Hier werden jedoch nur Mehrkosten bezuschusst, die durch Auflagen der Denkmalbehörden entstehen.

Grundsätzlich besteht aus dem Denkmalschutzgesetz NRW kein rechtlicher Anspruch auf Förderung!

Eine Übersicht über die gesamten Fördermöglichkeiten im Bereich Denkmäler können in der Broschüre des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen abgerufen werden.

In unserer thematischen Linksammlung erhalten Sie weitere Informationen zu diesem Thema.

Linksammlung